Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie. Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Information über den neuen Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Als Beschäftigte kennen Sie die Abläufe und Vorgänge in den Einrichtungen und Teilbereichen der Hedi Kitas Erzbistum Berlin am besten. Sollten Sie der Meinung sein, dass Handlungen in Ihrem Umfeld nicht gesetzeskonform ablaufen und in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, haben Sie die Möglichkeit über den neuen Meldekanal Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abzugeben.

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Um Ihnen als Mitarbeitenden eine Möglichkeit zur Abgabe eines Hinweises mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit zu bieten, hat Hedi Kitas Erzbistum Berlin ein anonymes Meldeformular beauftragt. Wir versprechen, im Sinne des Gesetzes, Schutz für die Hinweisgeber und die Beschäftigten sowie die Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind sowie die der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Für die Betroffenen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung bis der Verstoß bewiesen ist.

Die Abgabe einer Meldung und die weitere Kommunikation erfolgen über dieses Meldeformular: Meldung von Fehlverhalten

Bearbeitung und Formulierung der Hinweise

Um Ihren Hinweis angemessen bearbeiten zu können, formulieren Sie die Meldung bitte so konkret wie möglich und orientieren Sie sich an den

W-Fragen: Wer?, Was?, Wann?, Wie?, Wo?

Um Sie über den Stand der Bearbeitung Ihrer Meldung zu informieren, erhalten Sie gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG nach spätestens 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.

Sollten Sie eine Meldung abgeben, bitten wir Sie an dieser Stelle, regelmäßig den Stand auf der Meldeplattform zu verfolgen und bei Rückfragen zu antworten, denn nur so kann ein reibungsloses Verfahren sichergestellt werden.

Gemäß § 17 Abs. 2 HinSchG erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung eine Rückmeldung, die in der Regel die ergriffenen Folgemaßnahmen und dessen Gründe dafür umfasst.

Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier: Datenschutzhinweise für die Nutzung des Hinweisgebersystems – Kitas im Erzbistum Berlin – Zweckverband der katholischen Kirchengemeinden (hedikitas.de)

Sollten Sie Fragen zur Abgabe von Hinweisen, der Nutzung der Plattform oder auch zur Vertraulichkeit haben, bzw. einen telefonischen Kontakt wünschen, steht Ihnen folgende Telefonnummer zur Verfügung: 030 259365007